Die AfD hat dagegen geklagt, als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft zu werden. Darüber entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht in Münster. Die AfD wollte eine Vertagung erzwingen.
Mit Vorbehalten gegen das Gericht und der Benennung zahlreicher Zeugen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD im Berufungsverfahren der Partei gegen den Inlandsgeheimdienst mehrere Stunden gefüllt. Die Partei will in dem ...