Stadträte üben ihre Arbeit ehrenamtlich aus. Sie sind aber auch verpflichtet, an Sitzungen teilzunehmen und werden dafür finanziell entschädigt. Doch nicht alle Räte kommen zu allen Sitzungen.
"Die Gemeinderäte sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen", heißt es im Paragraf 34 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg. Allerdings darf man einer Sitzung entschuldigt fernbleiben, wenn etwa wichtige berufliche, familiäre oder gesundheitliche Gründe vorliegen.
Bei mehr als der Hälfte der Sitzungen abwesend
Das ...